FAQ Liste zur Katzen- und Hunde-Operationskostenversicherung (Tier- OP) und zur Tier-Kranken­ver­si­che­rung (Tier-KV)

 

Welche Tiere/ Rassen können versichert werden?

Versicherbar sind alle Hunde- und Katzenrassen

Gibt es eine Tarifierung nach Hunde- und Katzenrassen? 

  • Hunde: Unterscheidung in 4 Rassegruppen (Tier-OP sowie Tier-KV) 

  • Katzen: Keine Differenzierung nach Rassegruppen 

Wie erfolgt die Einstufung eines Mischlings in der Hunde Kranken­ver­si­che­rung? 

Sofern es sich um einen Mischling handelt und die Rasse nicht eindeutig feststellbar ist, erfolgt die Tarifierung nach der zu erwartenden Schulterhöhe des ausgewachsenen Hundes. 

Gibt es eine Tarifierung nach Alter des Tieres und ändern sich die Prämien aufgrund des Alters während der Laufzeit des Vertrages?

Es gibt es folgende Altersgruppen: Alter 2 Monate bis < 1 Jahr, 1 bis 2 Jahre, 3 bis 4 Jahre, 5 bis 6 Jahre, 7 bis 8 Jahre, ab 9. Geburtstag. Die Beiträge werden während der Vertragslaufzeit bei Erreichen der nächsten Altersgruppe angepasst. 

Gibt es ein Mindest- oder Höchstaufnahmealter? 

Ja, das Mindestaufnahmealter ist 2 Monate, das Höchstaufnahmealter ist 9 Jahre. Der letztmögliche Versicherungsbeginn ist einen Tag vor dem 10. Geburtstag.
Für Neuabschlüsse gibt es ab Alter 7 einen Seniorbeitrag, der über dem Beitrag für Bestandskunden liegt und keine Altersanpassungen mehr vorsieht. 

Wie wird das Tier eingestuft, wenn das Alter nicht bekannt ist (z. B. zugelaufene Katze)? 

Das Alter sollte bei einer tierärztlichen Untersuchung bestimmt und in den Tierpass eingetragen werden. 

Gibt es bei höherem Tieralter Selbst­behalte oder sonstige spezielle Leistungseinschränkungen? 

Nein, im Gegensatz zu anderen Anbietern verzichtet die Barmenia auf spezielle Leistungseinschränkungen bei höherem Tieralter. 

Sind in der Tier-Kranken­ver­si­che­rung die Operationskosten bereits eingeschlossen? 

Ja 

Stand 21.09.2022

Wie erfolgt die Berechnung, wenn vertraglich der Selbst­behalt (20 %, maximal 250 EUR je Einreichungsvorgang) vereinbart wurde? 

Es handelt sich um einen prozentualen Selbst­behalt mit einer Summenbegrenzung auf 250 EUR. Die Begrenzung auf maximal 250 EUR bezieht sich auf den Einreichungsvorgang, d.h. auf alle zeitgleich zusammen eingereichte Rechnungen, die sich auf Behandlungen innerhalb eines Abrechnungsjahres beziehen. 

Hier ein Beispiel für Sie, die Rechnungsbeträge sind zur Vereinfachung gerundet: 

 

Versicherte Behandlung Betrag in € SB, wenn jede Rechnung einzeln eingereicht wird:

OP-Voruntersuchung mit MRT:

700€ 140€

Blutuntersuchung zur Prüfung der Narkoseverträglichkeit

120€ 24€

Kreuzband-OP:

2.000€ 250€

Fäden ziehen + Wundprüfung:

25€ 5€

Physiotherapie 1

50€ 10€

Physiotherapie 2

50€ 10€

Physiotherapie 3

50€ 10€

Kot-Untersuchung wegen Durchfall (Giardien)

30€ 6€

Medikamente

30€ 6€

Kot-Kontroll-Untersuchung (Giardien)

30€ 6€

Medikamente

30€ 6€

Kot-Kontroll-Untersuchung (Giardien)

30€ 6€

Summe

3.145 € 479€
 
Ihr Vorteil: Sie sparen in diesem Beispiel 229 EUR, wenn 
  • alle Behandlungen in einem Jahr durchgeführt wurden und
  • Sie die Rechnungen sammeln und zusammen einreichen (= ein Einreichungsvorgang). 

Wie wird ein Schadensfall im Ausland abgerechnet? Besteht auch Versicherungsschutz, wenn man mit seinem Tier extra zur Behandlung ins Nachbarland fährt?

Es werden die Gebühren des Tierarztes im Nachbarland erstattet, begrenzt auf die Erstattungshöhe, die nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Deutschland bei diesem Behandlungsfall hätte erstattet werden müssen. Auch die bewusste Wahl eines ausländischen Tierarztes ist möglich. 

Wie lange besteht Versicherungsschutz im Ausland?

  • Basis, Top und Premium: Versicherungsschutz besteht weltweit für vorübergehende Auslandsaufenthalte bis 12 Monate 

  • Premium Plus: Versicherungsschutz besteht für vorübergehende Auslandsaufenthalte ohne zeitliche Einschränkung weltweit. 
Sofern der Kunde dauerhaft ins Ausland zieht und nicht mehr nach Deutschland zurückkehren wird oder (auch bei vorrübergehenden Aufenthalten im Ausland) keinen festen Wohnsitz innerhalb Deutschlands hat, ist kein Versicherungsschutz mehr möglich. 

Sind Transportkosten vom/zum Tierarzt oder zur Tierklinik mitversichert? 

Nein, Transportkosten sind ausgeschlossen. Das Wegegeld/die Reisekosten des Tierarztes für dessen Hausbesuch werden erstattet, sofern das versicherte Tier nicht transportfähig war und der Tierarzt dies bestätigt. 

Werden Portokosten oder Kurierkosten (z. B. Versand ins Labor) erstattet? 

Ja, eine Erstattung der Porto- und Kurierkosten erfolgt im Rahmen des versicherten Bausteines. 

Sind Bestattungskosten oder das Einschläfern des Tieres mitversichert?

Bestattungskosten sind in der Tier-KV in der Produktlinie Premium Plus versichert. Ab dem 4. Versicherungsjahr ist ein Bestattungskostenzuschuss bis zu 300 EUR mitversichert. 

Kosten für die Einschläferung durch Injektion werden in alle Produktlinien der Tier- OP und Tier-KV erstattet, sofern der Gesundheitszustand des versicherten Tieres nicht wiederhergestellt werden kann und eine Tötung durch Injektion tierärztlich angeraten ist. 

Sind alternative Heilmethoden, Physiotherapien etc. mitversichert? Müssen diese nach GOT abgerechnet werden?

  • Tier-OP: Im Rahmen der Nachbehandlung (30 Tage Premium, 120 Tage Premium Plus) sind alternative Heilmethoden (z. B. Lasertherapie, Magnetfeldtherapie und Neuraltherapie) eingeschlossen. Voraussetzung ist, dass diese dem allgemeinen Stand der Veterinärwissenschaft entsprechen und von einem Tierarzt angewendet, verschrieben oder verordnet wurden. Die Leistung muss nicht zwingend von einem Tierarzt erbracht werden. Physiotherapie ist im Rahmen der Nachbehandlungsdauer mit einem Umfang von max. 10 Behandlungen je 30 Minuten eingeschlossen.
  • Tier-KV: Die Leistungen der Operationskostenversicherung sind eingeschlossen (siehe oben). Zusätzlich besteht im Rahmen der jeweiligen Summe für "Heilbehandlungen" neben dem Versicherungsschutz für tierärztliche Behandlungen auch Versicherungsschutz für alternative Heilmethoden, sofern vom Tierarzt angewendet, verschrieben oder verordnet. Eingeschlossen sind auch tierärztliche Telemedizin (ohne Notdienstgebühr), Physiotherapie (max. 10 Behandlungen je 30 Minuten) und Verhaltenstherapie (durch anerkannten Verhaltenstherapeuten, 7 Behandlungen je 1,5 Stunden). 

Was zählt alles zur Physiotherapie? 


Alle Behandlungen, die zur Stabilisierung und Stärkung des Bewegungsapparates eingesetzt werden, werden in der Tier-KV und Tier-OP unter dem Oberbegriff "Physiotherapie" zusammengefasst. Hierzu gehören beispielsweise auch Chiropraktik und Osteopathie. 

Sind endoskopische Eingriffe auch im Rahmen der Tier-Operationskostenversicherung mitversichert? Gilt hierbei die OP-Definition (mehr als punktförmige Durchtrennung der Haut) erfüllt? 

Ja, ein endoskopischer Eingriff mit Hautdurchtrennung als OP-Methode gilt als mehr als punktförmig und ist versichert, solange es sich um einen nicht speziell ausgeschlossenen operativen Eingriff handelt. Reine endoskopische Untersuchungsleistungen ohne anschließende Operation (i. d. R. über Körperöffnungen) sind in der Tier-OP nicht versichert. In der Tier-KV können diese über den Baustein der Heilbehandlungskosten übernommen werden. 

Was ist, wenn das Tier bei Antragsstellung gesund war und in der Wartezeit erstmalig eine Krankheit diagnostiziert wird? Besteht dann nach Ablauf der jeweiligen Wartezeit Versicherungsschutz? 

Nein, in der Wartezeit diagnostizierte/auftretende Erkrankungen und deren Folgen sind dauerhaft vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Für Kunden, die die Versicherungsgesellschaft wechseln gilt eine Sonderregelung, so dass diese Kunden durch den Wechsel fortlaufenden Versicherungsschutz haben. 

Sind alle in der Wartezeit auftretende Erkrankungen dauerhaft ausgeschlossen? Wie sieht es z. B. bei Beinbruch, Ohrentzündung aus? 

Sofern bei dem neuen Leistungsfall ein kausaler Zusammenhang mit dem Auftreten innerhalb der Wartezeit besteht, besteht kein Versicherungsschutz. 

Gibt es die Möglichkeit bei nicht bestandener Gesundheitsprüfung individuelle Vereinbarungen zu treffen? 

Nein, sofern die Gesundheitsprüfung nicht bestanden wird, kann das Tier leider generell nicht versichert werden. Denkbar wäre in solchen Fällen aber beim Hund die Absicherung in der Unfall-Hunde-Operationskosten-Versicherung! 

Gibt es eine Wartezeit bei Unfällen? 

Nein, die Wartezeit bei Unfällen entfällt. Unfall ist ein Ereignis, das plötzlich von außen auf den Körper des versicherten Tieres einwirkt und eine körperliche Schädigung des versicherten Tieres nach sich zieht. Als Unfall gelten auch die Aufnahme von Gift- und Schadködern, Vergiftungen (einschließlich Nahrungsmittelvergiftung) sowie die Aufnahme von Fremdkörpern. 

Was gibt es sonst noch für Wartezeiten? 

  • Die allgemeine Wartezeit beträgt 30 Tage. 

  • Für Vorsorgeleistungen (der Baustein Vorsorge ist in der Tier-Kranken­ver­si­che­rung in 
den Produktlinien Top und Premium und Premium Plus eingeschlossen) sowie für den Kastrationskostenzuschuss auch ohne medizinische Indikation in der Produktlinie Premium-Plus gibt es keine Wartezeiten. Hat die Kastration eine in den AVB festgehaltene medizinische Indikation ist es nach Ablauf der Wartezeit unabhängig 
vom Zuschuss und den Vorsorgeleistungen operativ mitversichert. 
Für folgende bestimmte besondere Erkrankungen/Leistungen gibt es abweichende Wartezeiten: 
  • Besondere Wartezeiten bei Produktlinien Basis, Top, Premium:  6 Monate Wartezeit bei:

    a) Kosten für Kastration/Sterilisation aufgrund gynäkologischer, andrologischer oder onkologischer Erkrankung
    b) Entropium
    c) Nabelbruch
18 Monate Wartezeit bei/für:
    a)  Ektropium 

    b)  Ellbogengelenksdysplasie(ED) 

    c)  Fragmentierter Processus coronoideus medialis ulnae 

    d)  Hüftgelenksdysplasie(HD) 

    e)  Isolierter Processus Anconaeus (IPA) 

    f)  Kryptorchismus 

    g)  Patellaluxation 

    h)  RadiusCurvus 

    i)  Kostenzuschuss für Prothesen (bis 500 Euro) 

  • Besondere Wartezeiten bei Produktlinie Premium Plus: 6 Monate Wartezeit bei:
    a)  Kosten für Kastration/Sterilisation aufgrund gynäkologischer, andrologischer oder onkologischer Erkrankung 

    b)  Entropium/Ektropium 

    c)  Nabelbruch 

    d)  Ellbogengelenksdysplasie(ED) 

    e)  Fragmentierter Processus coronoideus medialis ulnae 

    f)  Hüftgelenksdysplasie (HD) 

    g)  Isolierter Processus Anconaeus (IPA) 

    h)  Kryptorchismus 

    i)  Patellaluxation 

    j)  Radius Curvus 

    k)  Prothesen (ohne Begrenzung in Summe und Anzahl) 

    l)  Goldakupunktur/Goldimplantation/Golddrahtimplantation 

Wie verhält es sich mit den Wartezeiten bei Vertragsumdeckungen? 

Sofern der Versicherungsschutz bei der Barmenia ohne zeitliche Unterbrechung fortgesetzt wird und der alte Vertrag einen vergleichbaren Leistungsumfang hatte, entfällt die allgemeine Wartezeit, sofern die Leistung Bestandteil des alten Vertrages war. 
Ebenso besteht bei einer Umdeckung ohne zeitliche Unterbrechung ab Beginn des Vertrages bei der Barmenia Versicherungsschutz für Krank­hei­ten und Unfälle, die zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (Antragstellung) und dem vereinbarten Versicherungsbeginn auftreten, sofern die Leistung beim Vorversicherer versichert gewesen ist/wäre. Die Leistung ist begrenzt auf die Leistung, die der direkte Vorversicherer gezahlt hätte. 


Bei der besonderen Wartezeit wird die bestehende Vorversicherungszeit angerechnet (für den Leistungsumfang, der im Vorvertrag versichert war)
Ebenso besteht bei einer Umdeckung ohne zeitliche Unterbrechung ab Beginn des Vertrages bei der Barmenia Versicherungsschutz für Krank­hei­ten und Unfälle, die zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (Antragstellung) und dem vereinbarten Versicherungsbeginn auftreten, sofern die Leistung beim Vorversicherer versichert gewesen ist/wäre. Voraussetzung ist, dass beim Auftritt der Krankheit die Vertragslaufzeit beim Vorversicherer länger war, als die besondere Wartezeit des Barmenia Vertrages. Die Leistung ist begrenzt auf die Leistung, die der direkte Vorversicherer gezahlt hätte. 

Sind Hüftgelenksdysplasie-Behandlungen ohne Operation (Goldakkupunktur etc.) mitversichert?

Diese Behandlungsformen sind in der Produktlinie Premium Plus nach Ablauf von 6 Monaten Wartezeit eingeschlossen. 

Wie sieht es mit angeborenen Krank­hei­ten aus, die bei Antragsstellung/bis zum Versicherungsbeginn noch nicht aufgetreten sind/bekannt waren? 

Ausgeschlossen sind alle Krank­hei­ten, die bei Antragsstellung/bis zum Versicherungsbeginn bekannt waren.
Für bei Antragsstellung/bis zum Versicherungsbeginn nicht bekannte Krank­hei­ten, Unfälle oder angeborene, genetische bedingte oder erworbene Fehlentwicklungen besteht im Rahmen des versicherten Umfangs Versicherungsschutz. Dies ist bei einigen anderen Anbietern nicht der Fall. 

Operationskostenversicherung: eingerissene Kralle -> operative Entfernung der Kralle + Bandage und Nachkontrolle. Ist dies mitversichert? 

Sofern der Operations-Begriff erfüllt ist, besteht Versicherungsschutz:
Operation ist ein veterinärmedizinisch notwendiger, chirurgischer Eingriff am oder im Körper des versicherten Tiers unter Narkose/Sedierung/Lokalanästhesie zur Wiederherstellung des Gesundheitszustandes. Hierbei muss die Haut oder darunterliegendes Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden.

Ist das Klammern von Wunden in der Operationskostenversicherung eingeschlossen? 

Ja, dies fällt unter den Operations-Begriff. Voraussetzung ist, dass dies unter Narkose/ Sedierung/Lokalanästhesie erfolgt 

Zum Vorsorgebaustein in der Tier-Kranken­ver­si­che­rung: Ist hierbei eine genetische Laboranalyse mitversichert? 

Ja, eine Erstattung erfolgt im Rahmen der versicherten Vorsorgeleistung (Vorsorgeleistungen sind in der Produktlinie Top, Premium und Premium Plus enthalten). 

Zum Vorsorgebaustein in der Tier-Kranken­ver­si­che­rung: Ist hierbei das Setzen von Hormonchips mitversichert? 

Ja, eine Erstattung erfolgt im Rahmen der versicherten Vorsorgeleistung (Vorsorgeleistungen sind in der Produktlinie Top, Premium und Premium Plus enthalten). 

Wie sieht es aus, wenn aufgrund einer Krankheitsdiagnose (z. B. Diabetes) anschließend eine Ernährungsberatung durch den Tierarzt und/oder eine/n Ernährungsberater/in stattfindet? Ist dies über den Baustein "Heilbehandlungskosten" als Krankheitsfolge gedeckt?

Diese Ernährungsberatung ist im Rahmen der Heilbehandlungskosten als Folgebehandlung der Erkrankung mitversichert. Rein vorsorgliche Ernährungsberatungen fallen dagegen generell nicht unter den Versicherungsschutz. Kosten für Diät- und Ergänzungsfuttermittel können gegebenenfalls im Rahmen der Vorsorgeleistungen (welche in der Tier-Krankversicherung der Produktlinien Top, Premium und Premium Plus eingeschlossen sind) eingereicht werden. 

Sind auch Untersuchungen und/oder Eingriffe außerhalb der Tierklinik versichert? 

Ja, es besteht diesbezüglich keine Einschränkung 

Werden über den Baustein Heilbehandlungskosten auch Narkosekosten übernommen, die aufgrund von Untersuchungen anfallen und aus tierärztlicher Sicht notwendig sind? Zum Beispiel weil sich das Tier nicht beruhigen lässt und sonst keine Untersuchung möglich ist? 

Ja, in diesem Fall erfolgt eine Erstattung über den Baustein Heilbehandlungskosten. 

Sind (stationäre) Aufenthaltskosten in einer Tierklinik versichert, auch wenn keine Operation durchgeführt wird/wurde? Zum Beispiel zu Untersuchungszwecken um Verdachtsdiagnosen abzuklären? 

Ja, sofern dies tierärztlich angeraten und notwendig ist. Die Erstattung erfolgt ausschließlich über den Baustein Heilbehandlungskosten, d. h. über eine reine Operationskostenversicherung besteht kein Versicherungsschutz. 

Gibt es einen Mehrtierrabatt?

Nein, ein Mehrtierrabatt ist nicht vorgesehen

Ist eine mehrjährige Laufzeit möglich und gibt es dann einen Laufzeitrabatt?

Nein, mehrjährige Laufzeit und Laufzeitrabatt sind nicht möglich

Müssen die Katzen wirklich geschippt werden oder reicht auch eine Tätowierung? 

Wichtig ist, dass das versicherte Tier eindeutig identifizierbar ist. Dies kann durch einen Chip oder eine Tätowierung erfolgen. 

Was ist wenn das Tier verkauft wird? Kann der Käufer den Vertrag übernehmen? 

Ja, eine Weiterführung des Vertrages über den Käufer ist möglich.

Ist ein trächtiges Tier versicherbar und besteht Versicherungsschutz in Zusammenhang mit Trächtigkeit und Geburt?

Ein trächtiges Tier ist versicherbar, da es sich hierbei um keine Krankheit handelt. Der Versicherungsschutz für Behandlungen (auch veterinärmedizinisch empfohlene Vorsorgeuntersuchungen) und/oder Operationen im Zusammenhang mit Trächtigkeit und Geburt beginnt 30 Tage nach Vertragsbeginn. 

Dieser Versicherungsschutz ist für jedes versicherte Tier begrenzt auf einmal während der gesamten Vertragslaufzeit. 

Ist auch ein „vorsorglicher“ Kaiserschnitt versichert (siehe vorherige Frage)?

Versichert ist der veterinärmedizinisch notwendige oder empfohlene Kaiserschnitt. Sog. "Wunschkaiserschnitte" ohne jegliche Indikation sind nicht versichert.
Die Durchführung eines Kaiserschnittes ist während der gesamten Vertragslaufzeit nur einmalig versichert.

Besteht Versicherungsschutz für eine vorsorgliche Kastration/Sterilisation?

Versicherungsschutz besteht hierfür im Rahmen der Vorsorgeleistungen (Tier- Kranken­ver­si­che­rung, enthalten in der Produktlinie Top, Premium und Premium Plus). Zusätzlich wird in der Produktlinie Premium Plus einmalig ein Zuschuss von 150 Euro für eine operative Kastration/Sterilisation übernommen. Für beide Erstattungsvarianten wird keine Wartezeit und kein Selbst­behalt angerechnet. 

Sind Katzen/Hunde mit einer Allergie versicherbar? Wie sieht es bei einer Futtermittelallergie aus? 

Tiere mit jeglichen Formen einer Allergie sind nicht versicherbar. Dies schließt im Annahmeprozess der Tier-KV auch Futtermittelallergien mit ein. Im Annahmeprozess der Tier-OP ist auch ein Tier mit Futtermittelallergie versicherbar. 

Sind blinde Tiere in der Tier-KV versicherbar? 

Nein 

Gibt es eine Impfpflicht für Hunde und Katzen?

Grundsätzlich ist es dem VN überlassen, ob und gegen was er seine Tiere impft. Es ist aber folgende Besonderheit zu beachten: Kein Versicherungsschutz besteht für

  • Diagnose und Behandlung von Panleukopenie, Katzenschnupfen, Leukose und Tollwut bei der Katze, sowie 

  • Staupe, Hepatitis (HCC), Leptospirose, Parvovirose und Tollwut beim Hund, 
sofern das Bestehen eines Impfschutzes für das versicherte Tier durch einen internationalen Impfpass nicht nachgewiesen werden kann. 

Gibt es eine Verpflichtung zum regelmäßigen Entwurmen des Tieres?

Nein

Gibt es bei Hunden und Katzen spezielle Krankheitsausschlüsse? Z. B. Brachycephalie? 


Ja, ausgeschlossen sind:

  • brachycephales Syndrom (z. B. zu langes Gaumensegel, zu kleiner Kehlkopf, 
zu geringer Durchmesser der Luftröhre) 

  • Behandlungen oder Operationen, die der Herstellung des jeweiligen 
Rassestandards dienen 

Beim Tier wurde die Narkose eingeleitet und anschließend die OP wegen Narkoseunverträglichkeit abgebrochen bzw. nicht durchgeführt. Wird die Rechnung für die Narkose übernommen?

Bedingungsgemäß besteht hierfür in der Tier-OP kein Versicherungsschutz. Versicherungsschutz ist dagegen gegeben, sofern das Tier nach Beginn der Narkose/Operation verstirbt. 


In der Tier-KV ist dies über den Baustein der Heilbehandlungskosten abgesichert. 

Beim Vorvertrag war ein Leistungsausschluss vereinbart. Muss dieser bei der Beantragung angegeben werden? Besteht Versicherungsschutz, wenn die Annahmevoraussetzungen erfüllt sind?

Relevant sind die Gesundheitsfragen der Barmenia, der Leistungsausschluss muss nicht speziell angegeben werden. Sofern keine Beeinträchtigung mehr besteht und die Annahmekriterien alle erfüllt sind, besteht Versicherungsschutz (unter Berücksichtigung der Wartezeitregelungen). 

Der Kunde möchte per sofort eine Tierkrankenversicherung abschließen, gleichzeitig besteht aber noch Versicherungsschutz über eine Operationskostenversicherung eines anderen Anbieters, die erst in einem Jahr gekündigt werden kann. Kann der Tierkrankenversicherungsvertrag mit Beginn ab dem nächsten Tag abgeschlossen werden?

Ja, dies ist möglich. Bitte beachten Sie diesbezüglich aber, dass keine anteilige Erstattung von Beiträgen möglich ist und folglich bewusst eine Mehrfach-/ Doppelversicherung eingegangen wird. 

Was ist der Unterschied zwischen einem Versicherungsjahr und dem Abrechnungsjahr? 

Unterschieden wird hier nur, wenn die Hauptfälligkeit sich von dem Versicherungsbeginn unterscheidet.

  • Die Hauptfälligkeit legt den Rahmen des Versicherungsjahres fest. 

  • Der Versicherungsbeginn den Rahmen des Abrechnungsjahres. 

  • Beispiel: Versicherungsbeginn ist der 15.09.2022, die Hauptfälligkeit ist der 01.10. 
Also beginnt jedes neue Versicherungsjahr am 01.10. eines Jahres, jedes neue Abrechnungsjahr am 15.09. eines Jahres